Wissenswertes zum Fahren mit Anhänger

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema Fahren mit Anhänger. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

Wieviel Gewicht kann mein Auto ziehen?

Während SUV und Geländewagen bis zu 3,5 Tonnen schwere Lasten ziehen dürfen, setzen die Hersteller im Bereich der Kleinwagen, der Kompaktklasse und bei Hochdachkombis mitunter enge Grenzen.

Grundsätzlich muss zwischen zwei Werten unterschieden werden. Ungebremste Anhänger dürfen laut Gesetz maximal 750 kg schwer sein. Doch das ist für viele Fahrzeuge schon zu viel, z.B. ist die ungebremste Anhängelast eines Kleinwagens wie dem Fiat Panda auf 400 kg beschränkt. Entscheidend ist dabei immer, wie viel Gewicht der beladene Anhänger auf die Waage bringt.

Wer mehr ziehen möchte, kommt um einen Anhänger mit Auflaufbremse nicht herum. Dann steigt die zulässige Anhängelast in der Kompaktklasse schnell auf Werte von über einer Tonne bis hin zu 3,5 Tonnen bei Offroadern. Generell gilt natürlich: Je kräftiger das Auto, desto souveräner bewältigt es die Zugaufgabe.

Neben der zulässigen Anhängelast gilt es auch die Stützlast zu beachten. Dieser Wert gibt an, wie hoch das Gewicht sein darf, das auf die Kugelkopfkupplung am Auto drückt. Sowohl für den Zugwagen als auch für die Kupplung gelten dabei eigene Werte. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden, denn dann läuft der Anhänger unruhig hinter dem Auto.

Übrigens: Die Stützlast betrifft direkt die Zuladung des Fahrzeugs. Bei einem Anhänger mit 1.200 kg zulässigem Gesamtgewicht und einer Stützlast von 75 kg darf der Hänger an der Achse also 1.200 und an der Kupplung 75 kg auf die Waage bringen. Insgesamt also 1.275 kg.

Die komplette Übersicht der zulässigen Anhängelasten von 238 Fahrzeugen finden Sie in diesem
PDF zum Herunterladen.

Quelle: http://www.auto-motor-und-sport.de/news/uebersicht-anhaengelasten-so-viel-duerfen-die-einzelnen-modelle-ziehen-1903305.html


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Gebremster oder ungebremster Anhänger?

Der gebremste Anhänger verfügt über eine eigene Auflaufbremse und entlastet so das Zugfahrzeug. Wenn Sie bremsen, läuft der Anhänger auf, wodurch die Zugstange eingeschoben wird. Mittels der Übertragungseinrichtungen wird daraufhin die Radbremse betätigt und der Anhänger abgebremst. Das ermöglicht einen kürzeren Bremsweg und auch höhere Nutzlasten sind im Vergleich zum ungebremsten Hänger möglich. Sie schonen die Bremsen des Zugfahrzeuges und haben zusätzlich eine separate Hänger-Handbremse.

Der ungebremste Anhänger hat keine eigenen Bremsen. Die erforderliche Bremsleistung muss das Zugfahrzeug voll mit übernehmen.


Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

"Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder unserer ­TÜV Stelle begutachten lassen. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie die erforderliche Tempo 100-Plakette bei Ihrer Zulassungsbehörde. Die technischen Voraussetzungen sind:

  • Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Autos beträgt maximal 3500 kg
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert. Sprechen Sie uns einfach an Ihrer nächsten ­darauf an. Wir beraten Sie gerne."

Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/


Welche Regeln zur Anhänger-Sicherung gelten im Ausland?

Wer mit dem Anhänger ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorab über die jeweils geltenden Gesetze informieren. Einige ADAC-Mitglieder haben berichtet, "dass die niederländische, österreichische und Schweizer Polizei ein fehlendes oder nicht korrekt angebrachtes Sicherungsseil bei bestimmten Pkw-Gespannen moniert hatte". Zum Teil wurde dies mit Bußgeldern bestraft, die laut ADAC in den drei Ländern unterschiedlich hoch ausfallen:

Niederlande

Sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger sieht das Gesetz spezielle Sicherungseinrichtungen vor, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 230 Euro. Aber Achtung: Vorgeschriebene Sicherungsseile (Kabel/Ketten) müssen zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder eines Bügels an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein.

Schweiz

Bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zGG von 1500 kg ist eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Kette oder Seil) mit dem Zugfahrzeug erforderlich. Es reicht nicht aus, die Sicherheitsleine einfach über den Kugelhals zu legen. Es können Bußgelder in Höhe von ca. 500 Schweizer Franken (etwa 460 Euro) verhängt werden.

Österreich

Anhänger mit einem zGG bis 1500 kg benötigen eine zusätzliche Sicherungsverbindung (Reißleine oder Sicherungskette) mit dem Zugfahrzeug. "Voraussetzung: Die Anhänger können nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie sich ungeplant vom Zugfahrzeug lösen." Es ist allgemein ausreichend, die Reißleine oder Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Bei Nichtbeachtung der Anforderungen drohen bis zu 100 Euro Bußgeld, sowohl dem Fahrzeugführer als auch dem Fahrzeughalter.

Detaillierte Informationen und Quelle: http://adac-blog.de/strafen-bei-fehlendem-sicherungsseil